| Spielleiter 1. und 2. Regionalliga |
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Jörg Meyer
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- Meldungen zu den RLN-Wettbewerben, Pkt.A der Auschreibung
- Spielplan-Erstellung, §12 Abs.2 DBB-SO
- Genehmigung von Spielverlegungen, §11 RLN-SO, §§46-48 DBB-SO
- weitere Fragen des Spielbetriebs und der Spielwertungen, §§ 38-45 DBB-SO
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A: Ausschreibung 2012-13
B. Durchführungsbestimmungen für die Meisterschaftsspiele der Damen und Herren
B: Ausländerregelung - NachweisverfahrenAb der Saison 2011-12 (Damen und Herren) ist je Spiel nur ein ausländischer Spieler(in) einsatzberechtigt. --> siehe DBB-SO § 31a
§ 31 a (1) In den Wettbewerben der Regionalligen ist in jedem Spiel pro Mannschaft ein Nicht-EU-Bürger spielberechtigt. Dieser hat einen Aufenthaltstitel vorzulegen. (2) Absatz (1) findet keine Anwendung auf einen Spieler, der vor Vollendung seines 17. Lebensjahres eine Teilnahmeberechtigung besaß. (3) Absatz (1) findet keine Anwendung auf einen Spieler, dem Gleichbehandlung mit EU-Bürgern (Personenfreizügigkeit) gewährt wird. (4) Absatz (1) findet keine Anwendung auf einen Berufsbasketballer, dem auf Grund eines staatlichen Abkommens eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern hinsichtlich der Arbeitsbedingungen gewährt wird. Dieser hat einen Aufenthaltstitel als Berufsbasketballer des Vereins, für den er eine Teilnahmeberechtigung besitzt, vorzulegen.
Der Nachweis der Nationalität erfolgt für ALLE einzusetzenden Spieler durch einsenden einer Ausweiskopie an die Passstelle des DBB. Das betrifft auch Spielerinnen und Spieler, die in Ligen des jeweiligen Landesverbandes gemeldet sind und in der RLN als Aushilfen zum Einsatz kommen sollen.
Die Kopien sind an die Passstelle des DBB -
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- in Hagen einzuschicken. Das betrifft neben deutschen Ausweisen auch die Ausweise von EU-Ausländern und AJ-Spielern. Passkopien anderer Nationalitäten (Nicht-Unionsbürger) sind zusammen mit den entsprechenden Aufenthaltstiteln ebenfalls an
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einzusenden. Für Rückfragen zur Spielberechtigung von Ausländern steht Jochen Böhmcker unter 02331-106123 bzw. unter
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zur Verfügung.
Bitte sehen Sie davon ab, Kopien/Scans an die RLN zu schicken, da die Zuständigkeit beim DBB angesiedelt ist. Auch Rückfragen können nur durch den DBB beantwortet werden!
C: Regeländerung und Spielfeldmarkierungen
Es wird darauf hingewiesen, dass zum neuen Spieljahr die FIBA-Regeländerungen im Bezug auf Spielfeldmarkierungen und veränderter 24-Sekunden-Regel für alle Regionalligen verbindlich sind.
Übergangsvorschriften zu den FIBA-Regeländerungen und Spielfeldmarkierungen
Die FIBA hat im Sommer 2008 beschlossen, dass gestaffelt ab 2010 bzw. 2012 Regeländerungen in Kraft treten, die auch Änderungen der Spielfeldmarkierungen beinhalten. Der DBB ist verpflichtet, die Regeländerungen der FIBA im nationalen Bereich umzusetzen. Die wichtigsten Änderungen im Bereich Spielfeldmarkierungen betreffen die begrenzte Zone (rechteckig statt trapezförmig), die Verlegung der Drei-Punkte-Linie (6,75 m statt 6,25 m vom Korb entfernt) und die Einführung des No-charge-Halbkreises. Das Präsidium des DBB hat die folgenden Regelungen zur Umsetzung dieser Änderungen für den Spielbetrieb in Deutschland beschlossen:
- Im Interesse der Nationalmannschaften ... sowie der Mannschaften, die an europäischen Vereinswettbewerben teilnehmen, werden die neuen Bestimmungen zum 01. August 2010 für die Bundesligen (BBL, 2. BBH, 1. DBBL, 2. DBBL, NBBL) und für die 1. Regionalligen Herren eingeführt. (...)
- Für den Spielbetrieb ... der weiteren Regionalligen (1. Regionalliga Damen, 2. Regionalliga Damen und Herren) werden die neuen Spielregeln zum 01. August 2012 eingeführt.
- Während einer ... Übergangszeit kann ... ab 01. Januar 2009 sowohl in Hallen mit alten als auch solchen mit neuen Spielfeldmarkierungen gespielt werden.
- Die neue Drei-Punkte-Linie (6,75 m) ist ab 01. August 2012 (1.RL Herren: 01.08.2010) für alle Spielklassen verbindlich vorgeschrieben. Bei Spielen vor dem 01. August 2012 (1.RL Herren: 01.08.2010) gilt der Drei-Punkte-Bereich entsprechend der in der Halle vorhandenen Markierung (6,25 m oder 6,75 m).
- Die Markierungen für die begrenzte Zone, die Einwurflinien und den No-charge-Halbkreis sind ab 01. August 2012 (1.RL Herren: 01.08.2010) ... verbindlich vorgeschrieben.
- Die geänderte 24-Sekunden-Regel wird für alle Ligen zum 01. August 2012 eingeführt.
Der Spielausschuss der RLN weist auf folgendes hin:
- Besitzen Sporthallen (in der 2.Regionalliga) nicht die offizielle Spielfeldgröße (15m x 28m) sondern nur die kleinere Spielfeldgröße (14m x 26m), ist bei der Einzeichnung der neuen 3-Punkte-Linien der Abstand von 90 cm zur Seitenlinie vorrangig vor der Entfernung von 6,75m zum Korb einzuhalten.
- Zeichnungen der neuen Spielfeldmaße können bei der RLN-Spielleitung angefordert werden.
- Jeder Verein meldet der RLN-Spielleitung den Vollzug der Einzeichnung der neuen Drei-Punkte-Linie. Die RLN veröffentlicht im Sinne des o.g. Punktes 4, welche Hallen mit welchen Linien ausgestattet sind.
- Nach dem 01. August 2012 sind im Bereich der RLN keine Hallen zugelassen, welche die Kriterien nach den Punkten 4 und 5 nicht erfüllen.
- Vereine der 1. Regionalliga Damen, 2.Regionalliga Damen und Herren können im Zeitraum 01. August 2012 – 01. August 2014 für die 3-Punkte-Linie und der begrenzten Zone eine Ausnahmegenehmigung beim RLN-Sportwart beantragen.
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