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Es gelten folgende Abweichungen von §§ 14, 15, 15a RLN-SO für die Neueinteilung der Regionalliga Damen 2010/11:
I. Die Vorschriften der neuen RLN-SO sind für die 1.Regionalliga Damen bereits vorab voll anwendbar, so dass sich zur Saison 2010/11 zehn teilnehmende Mannschaften ergeben.
II. Ein Teilnahmerecht an der 2. Regionalliga Damen 2010/11 erwerben die Absteiger der 1.Regionalliga Damen laut Abschlusstabelle 2009/10 in Verbindung mit der unter I. getroffenen Regelung.
III. In jede Spielgruppe der 2. Regionalliga 2010/11 ist nur ein Aufsteiger aufzunehmen. Die neue Regelung des § 14 Abs. 3 RLN-SO ist noch nicht anwendbar. Die Landesverbände Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein spielen ein Aufstiegsturnier mit vier teilnehmenden Mannschaften, wobei Hamburg und Schleswig-Holstein je einen Teilnehmer benennen und aus der Oberliga Niedersachsen/Bremen zwei Teilnehmer benannt werden. Die neue Regelung des § 14 Abs. 4 RLN-SO ist mit der Abweichung anwendbar, dass nur ein Aufstiegsplatz zur Verfügung steht.
IV. Die weiteren Plätze sind getrennt für die neuen Spielgruppen Nordwest und Ost unter den bisherigen Teilnehmern der 2. Regionalligen (Spielgruppen: Nord, Ost und West) zu verteilen. Es ist analog der neuen Regelung des § 15a RLN-SO zu verfahren, wobei die Abschlusstabellen 2009/10 maßgeblich sind. Die neuen Spielgruppen sind so jeweils auf zehn teilnehmende Mannschaften aufzufüllen.
V. Verzichte (§ 16 Abs. 1 DBB-SO) und Mannschaftshöchstzahl (§ 9 Abs. 1 DBB-SO) sind vorab zu berücksichtigen