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Anlage 4 Logo

Strafenkatalog

Beschlossen auf der SpA-Sitzung am 16.11.2008 für die Saison 2009/10 gemäß § 23 Abs. 2 DBB-Rechtsordnung.

Verstoß

Strafe

1. Zurückziehen bzw. Verzicht einer Mannschaft nach dem 31.5.2009

EUR 200,--

2. Nichtmeldung für weiterführende Wettbewerbe bzw. Nichtwahrnehmung eines Aufstiegsplatzes

EUR 100,--

3. Nichterfüllung der Verpflichtung zur Ausrichtung eines Turniers

EUR 100,--

4. Nichtantreten zu einem Pflichtspiel bzw. Verstoß gegen § 38 Abs. 1 a), c), f) oder k) DBB-SO

Spielverlust, EUR 50,-- bis EUR 300,--, und Kostenersatz

5. schuldhaft verursachter Spielabbruch

Spielverlust und EUR 100,--

6. Verstoß gegen Spielereinsatzbestimmungen bzw. Verstoß gegen § 38 Abs. 1 g) oder h) DBB-SO

Spielverlust und EUR 100,--

7a. Verspätete Abgabe der Spielerliste und/oder der Nationalitätennachweise nach § 19c RLN-SO

EUR 100,-- (nur 1.RL Herren)

7b. Einsatz eines Spielers ohne bestätigte Nationalität (sofern nicht bereits Punkt 6 anwendbar ist)

EUR 100,-- (nur 1.RL Herren)

8. Einsatz eines/einer gesperrten Spieler/in

Spielverlust, EUR 100,-- sowie
Verlängerung der Sperre um zwei Meisterschafts- und/oder Qualifikationsspiele

9. Einsatz eines/einer gesperrten Trainer/in oder eines/einer gesperrten Mannschaftsbegleiter/in

EUR 200,-- sowie
Verlängerung der Sperre um zwei Meisterschafts- und/oder Qualifikationsspiele

10. Verstöße gegen die Sportdisziplin, §§ 53 - 58 DBB-SO:

  1. Schiedsrichterbeleidigung
  2. Beleidigung gegen Spieler und/oder Dritte
  3. Unsportlichkeit
  4. Tätlichkeit gegen Spieler und/oder Dritte
  5. Tätlichkeit gegen Schiedsrichter, Kampfrichter oder RLN-Beauftragte
  1. zeitliche Sperre: mindestens ein, maximal neun Meisterschafts- und/oder Qualifikationsspiele
  2. zeitliche Sperre, mindestens ein, maximal sieben Meisterschafts- und/oder Qualifikationsspiele
  3. zeitliche Sperre: mindestens zwei, maximal acht Meisterschafts- und/oder Qualifikationsspiele
  4. zeitliche Sperre: mindestens vier, maximal zwölf Meisterschafts- und/oder Qualifikationsspiele

zu d) Der Versuch ist strafbar. Zeitliche Sperre: ein Meisterschafts- und/oder Qualifikationsspiel

  1. zeitliche Sperre: mindestens sechs Meisterschafts- und/oder Qualifikationsspiele

zu e) Der Versuch ist strafbar. Zeitliche Sperre: zwei Meisterschafts- und/oder Qualifikationsspiele
f) Geldstrafe nach § 57 DBB-SO: EUR 300,-- bis EUR 1.000,--

11. unzureichende Sicherheit der Teilnehmer, unzureichender Ordnungsdienst oder Nichttätigwerden des Ordnungsdienstes

EUR 100,-- bis EUR 500,--
und/oder Spielen unter Ausschluss der Öffentlichkeit und/oder Platzsperre

11a. fehlender Schiedsrichterbetreuer

EUR   50,-- (2.RL Herren)
EUR 100,-- (1.RL Herren)

12. Fehlen der gesicherten Umkleideräume

EUR 100,--

13. Nichteinhaltung der Sicherheitsabstände

EUR 100,--

14. Verwendung unzulässiger Werbung

EUR 100,--

15. fehlerhafte oder unvollständige Ausrüstung der Halle oder des Kampfgerichtes oder Fehlen des vorschriftsgemäßen Spielballes oder  nichtrechtzeitiges Antreten des Kampfgerichts

  1. ohne Spielausfall
  2. mit Spielausfall
  1. EUR 20,-- je Verstoß ; im Falle des § 37 DBB-SO ggf. auch Spielverlust
  2. Spielverlust, EUR 100,-- und Kostenersatz

16. Auswechseln eines/einer Tischkampfrichter/in durch den/die 1.Schiedsrichter/in

EUR 20,-- je Kampfrichter/in

17. Antreten in unvollständiger, uneinheitlicher oder unvorschriftsmäßiger Spielkleidung

  1. ohne Spielausfall
  2. mit Spielausfall
  1. EUR 20,-- je Spieler/in ; im Falle des § 37 DBB-SO ggf. auch Spielverlust
  2. Spielverlust, EUR 100,-- und Kostenersatz

18. Fehlender oder ungültiger Teilnehmerausweises oder fehlender oder ungültiger Trainerausweis (bei Spielbeginn)

EUR 10,-- je Ausweis, bei Turnieren maximal EUR 100,--

19. unvollständiges oder fehlerhaftes Ausfüllen des Spielberichtsbogens

EUR 10,-- je Verstoß, maximal EUR 50,-- je Spielberichtsbogen

20. Fehlen des adressierten und frankierten Briefumschlages für die Absendung des Spielberichtsbogens

EUR 10,--

21. verspätete Einsendung des Spielberichtsbogens

EUR 10,-- je Spielberichtsbogen

22. Einsatz eines Trainers ohne erforderliche Lizenz bzw. Übergangslizenz

EUR 50,--

23. grobes Vergehen bei Ausübung des Traineramtes

zeitliche Sperre: mindestens zwei, maximal zwölf Meisterschafts- und/oder Qualifikationsspiele

24. grobes Vergehen bei Ausübung des Schiedsrichteramtes

zeitliche Sperre: mindestens zwei, maximal zwölf Meisterschafts- und/oder Qualifikationsspiele

25. Nichtantreten eines Schiedsrichters bzw. Verstoß gegen § 37 Abs. 3 DBB-SO oder § 13 Abs. 1 a) oder c) DBB-SRO

  1. ohne Spielausfall
  2. mit Spielausfall
  1. EUR 50,-- je Schiedsrichter
  2. Kostenersatz und EUR 50,-- je Schiedsrichter

26. Verstöße von Schiedsrichtern gegen die Ansetzungsrichtlinien 

im ersten Fall Verwarnung, im Wiederholungsfall zeitlich befristeter oder endgültiger Ausschluß aus dem RLN-Kader

27. unvorschriftsmäßige Schiedsrichterkleidung

EUR 20,--

28. Verstöße von Schiedsrichtern im administrativen Bereich, z.B. Anschreibebogen nicht oder nicht ausreichend kontrolliert, Teilnehmerausweise nicht oder nicht ausreichend kontrolliert,
Beanstandungen, Proteste oder Disqualifikationen nicht protokolliert.

EUR 10,-- je Verstoß

29. verspätete oder unterlassene Einsendung der Schiedsrichterbeurteilung

EUR 10,--

30. verspätete oder unterlassene Ergebnismeldung

EUR 10,-- bis EUR 30,--

31. verspätete oder unterlassene Meldung der zur Deutschen Meisterschaft qualifizierten Jugendmannschaften und/oder der notwendigen Hallenangaben

EUR 20,--

32. verspätete oder unterlassene Einsendung der Anfahrtsbeschreibung

EUR 10,--

33. Nichteinhaltung von Terminen oder Fristen

EUR 20,--

34. Nichtzahlung (Mahngebühr)

EUR 30,-- (einfache Mahngebühr)

EUR 40,-- (Vereinssperre)

35. Verstöße gegen die FIBA-Spielregeln, gegen die DBB-SO, DBB-JSO, RLN-SO oder Ausschreibung, die vorstehend nicht geregelt sind.

 

EUR 10,--

Zu allen Strafen kommen die Verfahrenskosten hinzu.

Im Wiederholungsfall kann die jeweils zuletzt ausgesprochene Geldstrafe verdoppelt werden. Ein Wiederholungsfall liegt vor, wenn dieselbe Mannschaft, derselbe Trainer oder derselbe Schiedsrichter bei einem anderen Spiel als dem zuvor bestraften Spiel, den gleichen Verstoß wie im Fall zuvor begeht. Ein Wiederholungsfall liegt ferner vor, wenn nach Ablauf einer Frist (Punkt 33 des Strafenkataloges) eine erneut gesetzte Frist nicht eingehalten wird. Diese Regelungen sind auf den achtfachen Wert der jeweiligen Sanktion des Strafenkataloges begrenzt.    

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