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Beschlossen auf der SpA-Sitzung am 16.11.2008 für die Saison 2009/10 gemäß § 23 Abs. 2 DBB-Rechtsordnung.
Verstoß |
Strafe |
1. Zurückziehen bzw. Verzicht einer Mannschaft nach dem 31.5.2009 |
EUR 200,-- |
2. Nichtmeldung für weiterführende Wettbewerbe bzw. Nichtwahrnehmung eines Aufstiegsplatzes |
EUR 100,-- |
3. Nichterfüllung der Verpflichtung zur Ausrichtung eines Turniers |
EUR 100,-- |
4. Nichtantreten zu einem Pflichtspiel bzw. Verstoß gegen § 38 Abs. 1 a), c), f) oder k) DBB-SO |
Spielverlust, EUR 50,-- bis EUR 300,--, und Kostenersatz |
5. schuldhaft verursachter Spielabbruch |
Spielverlust und EUR 100,-- |
6. Verstoß gegen Spielereinsatzbestimmungen bzw. Verstoß gegen § 38 Abs. 1 g) oder h) DBB-SO |
Spielverlust und EUR 100,-- |
7a. Verspätete Abgabe der Spielerliste und/oder der Nationalitätennachweise nach § 19c RLN-SO |
EUR 100,-- (nur 1.RL Herren) |
7b. Einsatz eines Spielers ohne bestätigte Nationalität (sofern nicht bereits Punkt 6 anwendbar ist) |
EUR 100,-- (nur 1.RL Herren) |
8. Einsatz eines/einer gesperrten Spieler/in |
Spielverlust, EUR 100,-- sowie |
9. Einsatz eines/einer gesperrten Trainer/in oder eines/einer gesperrten Mannschaftsbegleiter/in |
EUR 200,-- sowie |
10. Verstöße gegen die Sportdisziplin, §§ 53 - 58 DBB-SO:
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zu d) Der Versuch ist strafbar. Zeitliche Sperre: ein Meisterschafts- und/oder Qualifikationsspiel
zu e) Der Versuch ist strafbar. Zeitliche Sperre: zwei Meisterschafts- und/oder Qualifikationsspiele |
11. unzureichende Sicherheit der Teilnehmer, unzureichender Ordnungsdienst oder Nichttätigwerden des Ordnungsdienstes |
EUR 100,-- bis EUR 500,-- |
11a. fehlender Schiedsrichterbetreuer |
EUR 50,-- (2.RL Herren) |
12. Fehlen der gesicherten Umkleideräume |
EUR 100,-- |
13. Nichteinhaltung der Sicherheitsabstände |
EUR 100,-- |
14. Verwendung unzulässiger Werbung |
EUR 100,-- |
15. fehlerhafte oder unvollständige Ausrüstung der Halle oder des Kampfgerichtes oder Fehlen des vorschriftsgemäßen Spielballes oder nichtrechtzeitiges Antreten des Kampfgerichts
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16. Auswechseln eines/einer Tischkampfrichter/in durch den/die 1.Schiedsrichter/in |
EUR 20,-- je Kampfrichter/in |
17. Antreten in unvollständiger, uneinheitlicher oder unvorschriftsmäßiger Spielkleidung
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18. Fehlender oder ungültiger Teilnehmerausweises oder fehlender oder ungültiger Trainerausweis (bei Spielbeginn) |
EUR 10,-- je Ausweis, bei Turnieren maximal EUR 100,-- |
19. unvollständiges oder fehlerhaftes Ausfüllen des Spielberichtsbogens |
EUR 10,-- je Verstoß, maximal EUR 50,-- je Spielberichtsbogen |
20. Fehlen des adressierten und frankierten Briefumschlages für die Absendung des Spielberichtsbogens |
EUR 10,-- |
21. verspätete Einsendung des Spielberichtsbogens |
EUR 10,-- je Spielberichtsbogen |
22. Einsatz eines Trainers ohne erforderliche Lizenz bzw. Übergangslizenz |
EUR 50,-- |
23. grobes Vergehen bei Ausübung des Traineramtes |
zeitliche Sperre: mindestens zwei, maximal zwölf Meisterschafts- und/oder Qualifikationsspiele |
24. grobes Vergehen bei Ausübung des Schiedsrichteramtes |
zeitliche Sperre: mindestens zwei, maximal zwölf Meisterschafts- und/oder Qualifikationsspiele |
25. Nichtantreten eines Schiedsrichters bzw. Verstoß gegen § 37 Abs. 3 DBB-SO oder § 13 Abs. 1 a) oder c) DBB-SRO
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26. Verstöße von Schiedsrichtern gegen die Ansetzungsrichtlinien |
im ersten Fall Verwarnung, im Wiederholungsfall zeitlich befristeter oder endgültiger Ausschluß aus dem RLN-Kader |
27. unvorschriftsmäßige Schiedsrichterkleidung |
EUR 20,-- |
28. Verstöße von Schiedsrichtern im administrativen Bereich, z.B. Anschreibebogen nicht oder nicht ausreichend kontrolliert, Teilnehmerausweise nicht oder nicht ausreichend kontrolliert, |
EUR 10,-- je Verstoß |
29. verspätete oder unterlassene Einsendung der Schiedsrichterbeurteilung |
EUR 10,-- |
30. verspätete oder unterlassene Ergebnismeldung |
EUR 10,-- bis EUR 30,-- |
31. verspätete oder unterlassene Meldung der zur Deutschen Meisterschaft qualifizierten Jugendmannschaften und/oder der notwendigen Hallenangaben |
EUR 20,-- |
32. verspätete oder unterlassene Einsendung der Anfahrtsbeschreibung |
EUR 10,-- |
33. Nichteinhaltung von Terminen oder Fristen |
EUR 20,-- |
34. Nichtzahlung (Mahngebühr) |
EUR 30,-- (einfache Mahngebühr) EUR 40,-- (Vereinssperre) |
35. Verstöße gegen die FIBA-Spielregeln, gegen die DBB-SO, DBB-JSO, RLN-SO oder Ausschreibung, die vorstehend nicht geregelt sind. |
EUR 10,-- |
Zu allen Strafen kommen die Verfahrenskosten hinzu. |
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Im Wiederholungsfall kann die jeweils zuletzt ausgesprochene Geldstrafe verdoppelt werden. Ein Wiederholungsfall liegt vor, wenn dieselbe Mannschaft, derselbe Trainer oder derselbe Schiedsrichter bei einem anderen Spiel als dem zuvor bestraften Spiel, den gleichen Verstoß wie im Fall zuvor begeht. Ein Wiederholungsfall liegt ferner vor, wenn nach Ablauf einer Frist (Punkt 33 des Strafenkataloges) eine erneut gesetzte Frist nicht eingehalten wird. Diese Regelungen sind auf den achtfachen Wert der jeweiligen Sanktion des Strafenkataloges begrenzt. |
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