Die Mitgliederversammlung hat eine Erweiterung der Teilnahmeberechtigung an den Norddeutschen Meisterschaften Ü35 bzw. Ü40 beschlossen: Aus dem jeweils ausrichtenden Landesverband ist eine weitere Mannschaft teilnahmeberechtigt (siehe § 28 RLN-SO).
Die Mitgliederversammlung hat eine Erweiterung der Teilnahmeberechtigung an den Norddeutschen Meisterschaften Ü35 bzw. Ü40 beschlossen: Aus dem jeweils ausrichtenden Landesverband ist eine weitere Mannschaft teilnahmeberechtigt (siehe § 28 RLN-SO).