Klarstellung: Bei den Norddeutschen Meisterschaften (Ü35/Ü40 und Jugend) werden wie in der Vergangenheit die Schiedsrichtergebühren direkt vom Ausrichter nach dem im jeweiligen Landesverband üblichen Verfahren ausgezahlt. Im übrigen gelten die Abrechnungsmodalitäten der Ausschreibung Anlage 6.